Dr. Birgit Straganz
Abschluss Studium Humanmedizin an der medizinischen Universität Wien Juli 2008.
Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin im LKH Gmunden, LKH Vöcklabruck und Lehrpraxis Dr. Klapper (1120 Wien) und MR Dr. Koller – 2009-2015.
Zusatzausbildungen:
- ÖÄK-Diplom Akupunktur
- Spezialdiplom OGKA Chinesische Medizin in der Kinderheilkunde
- Shōnishin Diplom Akupunkteurin – nadellose Kinderakupunktur
- ÖÄK-Diplom Notfallmedizin
- ÖÄK-Zertifikat Ärztliche Wundbehandlung
- ÖÄK-Diplom Spezielle Schmerztherapie
- Neuraltherapie (in Ausbildung)
Im Rahmen meiner Ausbildung habe ich begonnen, mich mit Akupunktur und der Komplexität der chinesischen Medizin zu beschäftigen. In der Akupunktur gewinnen die vielen, kleinen Details, die uns im Laufe des Lebens begegnen und verändern an Bedeutung und helfen mir dabei ein Therapiekonzept zu erstellen.
Die Akupunktur kann unterstützend zur klassischen Schulmedizin eingesetzt werden. Weiteres bietet sie Patienten eine Behandlungsmöglichkeit, die medikamentös nur eingeschränkt behandelt werden können (wie z. B. Patientinnen in der Schwangerschaft). In vielen Fällen ist die Akupunktur auch als eigenständige Therapie ausreichend.
Wieso ich Akupunktur noch wichtig finde? Weil sie neben einer Beschwerdelinderung den Körper und Geist in Harmonie versetzt und somit auf lange Sicht unsere Gesundheit erhaltet.
Neben der Akupunktur stehen mir weitere Therapiemöglichkeiten zur Verfügung:
- Moxa
- Gua Sha
- Schröpfen
- Ernährungsempfehlungen nach TCM
In der folgenden Liste finden Sie einige westliche Diagnosen, die gut auf Akupunktur ansprechen. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine eingeschränkte Auswahl darstellt.
Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass ich als Wahlärztin meine Akupunkturbehandlungen privat per Banküberweisung verrechne, es jedoch eine Reihe an Indikationen gibt, die zu einem Rückerstattunsbetrag durch die jeweiligen Krankenkassen führen.
Tel. Terminvereinbarung unter 0677 626 821 99
Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient!
Sollten Sie einen Behandlungstermin nicht einhalten können, wird höflichst ersucht, dies rechtzeitig (mindestens 24h vorher) bekanntzugeben.
Ich sehe mich sonst gezwungen, den versäumten Termin in Rechnung zu stellen.